Allgemeine Geschäftsbedingungen

Armin Galsterer

arminkocht – Eventkoch & Catering
Sternstr. 9
86456 Gabingen

+49 176/23 680 265
info@arminkocht.de

  § 1 Vertragsgegenstand , Leistungsumfang

1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen im gastronomischen Bereich als Mietkoch, Catering und Gastroverleih. Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft, dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht.

2) Maßgeben für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der bereits unterzeichnete Vertrag oder meine Auftragsbestätigung, sonst mein Angebot. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder ich sie schriftlich bestätigt habe.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung oder einer schriftlichen Bestätigung durch mich.

3) Abgeschlossene Verträge per E-mail sind rechtsbindend.

§ 2 Zahlungsmodalitäten, Arbeitsstunden

1) Es gelten die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Stundensatz wird individuell nach Art und Umfang des Einsatzes schriftlich mit dem Auftraggeber ausgehandelt. Sollten Übernachtungen erforderlich werden, so werden diese auch individuell vertraglich, schriftlich festgehalten.

2) Die genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche. Es gibt keine Aufschläge an Wochenenden, wenn diese Buchungsbestandteil sind. Tagesarbeitszeit beträgt mindestens 9 Stunden. Änderungen benötigen der Schriftform.

3) Die Grundlage der Rechnungsstellung ist der Stundennachweis der von der Firma arminkocht – Eventkoch & Catering täglich geschrieben und vom Auftraggeber oder einer verantwortlichen Person abgezeichnet wird.

4) Die vereinbarte Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug fällig. Bei einer Auftragsdauer von mehr als einer Woche erfolgt wöchentliche Zwischenabrechnung.

5) Bei Auswärtseinsätzen mit Übernachtung wird zusätzlich eine Übernachtungsmöglichkeit, die Verpflegung sowie ein KFZ-Stellplatz vom Auftraggeber gestellt oder deren Kosten übernommen.

§ 3 Rücktritt und Haftung

1) Bei Stornierung oder Rücktritt von Aufträgen durch den Auftraggeber werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall pauschale Rücktritts – bzw. Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt. Für einen Rücktritt bzw. Stornierung gelten folgende Konditionen:
Bis 15 Tage vor dem vertraglichen Datum des Auftrages keine Stornogebühren.
Bei einer späteren Stornierung des Auftrages gelten folgende Fristen und Stornogebühren:

8 bis 14 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 35% des Auftragswertes
4 bis 7 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 65% des Auftragswertes
1 bis 3 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 87% des Auftragswertes
Bei Stornierung oder Rücktritt von dem erteilten Auftrag durch den Auftraggeber, der weniger als 24 Stunden vor dem vertraglichen Arbeitsbeginn oder nach der Arbeitsaufnahme durch mich erfolgt, schuldet der Auftraggeber die volle vereinbarte Vergütung abzüglich Fahrtkosten, es sei denn, ich selbst habe den Rücktritt zu vertreten.

Bei Aufträgen mit unbegrenzter Laufzeit ist die Beendigung dieses Auftrags 10 Tage vor Beendigung, schriftlich oder mündlich zu vereinbaren.
Wird die Firma arminkocht – Eventkoch & Catering während dieser Zeit nicht benötigt, erfolgt dennoch die Abrechnung zu den vereinbarten Konditionen.

2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts-bzw. Stornogebühr ist nur der auf dem Stundensatz basierende Auftragsanteil, nicht aber die eventuellen Nebenkosten.

3) Sollte die Firma arminkocht – Eventkoch & Catering selbst aus Gründen, die Sie persönlich nicht zu vertreten hat ( wie z.B. Krankheit/ höhere Gewalt) nicht in der Lage sein den Auftrag auszuführen, so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

4) Die arminkocht – Eventkoch & Catering schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit betreffen.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. entsprechend undurchführbaren verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Augsburg.

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